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Kartellamt will Vergleichsportale an die Kandare nehmen

21.05.2019 | Kartellamt will Vergleichsportale an die Kandare nehmen

Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält. Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
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Weniger Wohnungseinbrüche, aber höhere Schadenssummen

02.05.2019 | Weniger Wohnungseinbrüche, aber höhere Schadenssummen

Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im vergangenen Jahr gesunken. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden insgesamt rund 110.000 Schadensfälle gemeldet, während es 2017 noch etwa 20.000 mehr waren. Damit hat die Zahl der Einbrüche den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Der versicherte Schaden belief sich 2018 auf circa 310 Millionen Euro, nach 360 Millionen im Vorjahr. Konterkariert wird die erfreuliche Entwicklung von einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme um rund 100 auf circa 2.850 Euro. Nicht versicherte Fälle wurden in der GDV-Statistik allerdings nicht erfasst, das tatsächliche Einbruchsrisiko lässt sich also kaum beziffern. Wer sich vor den finanziellen Schäden schützen will, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Neben Einbruchdiebstahl deckt die Police auch die Schadensquellen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus ab. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannungsschäden oder Elementargefahren – ein fundierter Vergleich lohnt sich.
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Wohngebäudeversicherung wird teurer

30.04.2019 | Wohngebäudeversicherung wird teurer

Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“, die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die sich läppern und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich. Die Prämien müssen folglich angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist. Zudem setzen immer mehr Anbieter auf Schadensprävention durch Smarthome-Lösungen: Die Kunden können sich Wassersensoren einbauen lassen, die bei Kontakt mit Wasser automatisch die Zufuhr kappen. Im Gegenzug winken Prämiennachlässe bei der Wohngebäudepolice.
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Die größten Börsen-Rohrkrepierer 2018

30.04.2019 | Die größten Börsen-Rohrkrepierer 2018

Das Börsenjahr 2018 war für die Anleger bekanntermaßen kein erfreuliches. Der DAX schmierte um rund 18 Prozent ab, ebenso der MDAX. Der SDAX verlor sogar 20 Prozent, während der TecDAX mit minus 5 Prozent unter den wichtigen deutschen Indizes noch „Performancesieger“ war. Dass es Aktieninvestoren aber auch noch schlimmer treffen kann, zeigt einmal mehr die berüchtigte Liste der größten Börsenflops des vergangenen Jahres, welche die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz kürzlich vorgestellt hat. Negativspitzenreiter ist das in Berlin ansässige Biotech-Unternehmen Mologen, das 2018 über 85 Prozent seines Wertes eingebüßt hat. Auf Fünfjahressicht rauschte die Aktie um knapp 97 Prozent nach unten. Ebenfalls ein Desaster für Anleger ist die Aktie des Möbelkonzerns Steinhoff, die im letzten Jahr zwar „nur“ um 69, auf Dreijahressicht aber um fast 98 Prozent absackte. Mit Gerry Weber und Tom Tailor finden sich auch prominente Namen auf der Geldvernichterliste. Die Textilunternehmen verloren im letzten Jahr 76 bzw. 80 Prozent ihres Wertes, auf Fünfjahressicht waren es 92 bzw. 87 Prozent. Die „Flop 5“ werden komplettiert vom Maschinenbauer Singulus Technologies: Nach einem Minus von knapp 39 Prozent 2018 steht auf Fünfjahressicht ein Verlust von über 97 Prozent unterm Strich.
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Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen

18.04.2019 | Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen

Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18). Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging. Die Stuttgarter Richter urteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.
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Warum Frauen im Alter durchschnittlich ärmer sind als Männer

18.04.2019 | Warum Frauen im Alter durchschnittlich ärmer sind als Männer

Frauen stehen vor einem beträchtlichen Altersarmutsrisiko. Ihre Rente fällt im Schnitt nur etwa halb so hoch aus wie die von Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig: Da sie weit überwiegend die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen übernehmen, arbeiten sie häufiger in Teilzeit oder gar nicht. Hinzu kommt der berüchtigte „Gender Pay Gap“, also die geringere Bezahlung von Frauen für gleichartige Tätigkeiten. Außerdem klettert man/frau die Karriereleiter nicht so schnell empor, wenn ein Vollzeitjob nicht oder nur zeitweise möglich ist. Dadurch spreizt sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ebenso weiter wie durch die Geschlechtertendenzen bei der Berufswahl: Frauen ergreifen häufiger Berufe im sozialen Bereich, wo das Lohnniveau im Allgemeinen geringer ist als beispielsweise in technischen Berufsfeldern. Da sich all diese Faktoren negativ auf die Rentenhöhe auswirken, läge es eigentlich nahe, der privaten Altersvorsorge besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie Umfragen zeigen, befassen sich Frauen aber deutlich weniger mit dem Thema als Männer. Im Schnitt beginnen sie erst zehn Jahre später mit der Vorsorge. Dabei sollte der Einstieg ins Sparen für den Ruhestand gerade bei begrenztem Vorsorgebudget früh erfolgen, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.
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Pflege wird immer teurer

12.02.2019 | Pflege wird immer teurer

Fast dreieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund fünf Millionen anschwellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat. Am teuersten ist die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro. Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.  
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Worauf Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten müssen

07.02.2019 | Worauf Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten müssen

Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf. Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
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Geschlossene Fonds: Ende der Krise in Sicht?

07.02.2019 | Geschlossene Fonds: Ende der Krise in Sicht?

Der Markt der geschlossenen Fonds, die in der Regel als Kommanditgesellschaften aufgelegt werden, war nach einigen Skandalen und der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) 2013 praktisch zum Erliegen gekommen. Schiffsfonds, die reihenweise abgesoffen waren, galten und gelten als Gift für Anleger; Medienfonds erwiesen sich ebenso als Milliardengräber wie zuvor die sogenannten Drei-Länder-Fonds. Dass es auch, gerade in den Bereichen Immobilien und erneuerbare Energien, solide gemanagte und lukrative geschlossene Fonds gab, ging im großen Trend weitgehend unter. Für die meisten Privatanleger war die Assetklasse jahrelang tabu. Nun zeichnet sich indes ein Revival ab: 2018 konnten 1,1 Milliarden Euro für alternative Investmentfonds (AIFs) nach KAGB – die heute gängige Rechtsform für geschlossene Fonds – eingeworben werden, 400 Millionen mehr als noch 2015. Vor allem Immobilien-AIFs sind wieder gefragt. Die Anleger scheinen die Scheu also langsam wieder zu verlieren, zumal durch die gesetzlichen Verschärfungen das Gros der „schwarzen Schafe“ aus dem Markt gedrängt wurde. Bis zu den Margen, die in alten Glanzzeiten eingeworben wurden, ist es allerdings noch ein weiter Weg; 2007 waren es rund 13 Milliarden Euro. Wichtig zu wissen: Bei AIFs handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, mit allen entsprechenden Risiken, aber auch Chancen.
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