Fast dreieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund fünf Millionen anschwellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Am teuersten ist die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro.
Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.
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Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
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Der Markt der geschlossenen Fonds, die in der Regel als Kommanditgesellschaften aufgelegt werden, war nach einigen Skandalen und der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) 2013 praktisch zum Erliegen gekommen. Schiffsfonds, die reihenweise abgesoffen waren, galten und gelten als Gift für Anleger; Medienfonds erwiesen sich ebenso als Milliardengräber wie zuvor die sogenannten Drei-Länder-Fonds. Dass es auch, gerade in den Bereichen Immobilien und erneuerbare Energien, solide gemanagte und lukrative geschlossene Fonds gab, ging im großen Trend weitgehend unter. Für die meisten Privatanleger war die Assetklasse jahrelang tabu.
Nun zeichnet sich indes ein Revival ab: 2018 konnten 1,1 Milliarden Euro für alternative Investmentfonds (AIFs) nach KAGB – die heute gängige Rechtsform für geschlossene Fonds – eingeworben werden, 400 Millionen mehr als noch 2015. Vor allem Immobilien-AIFs sind wieder gefragt. Die Anleger scheinen die Scheu also langsam wieder zu verlieren, zumal durch die gesetzlichen Verschärfungen das Gros der „schwarzen Schafe“ aus dem Markt gedrängt wurde. Bis zu den Margen, die in alten Glanzzeiten eingeworben wurden, ist es allerdings noch ein weiter Weg; 2007 waren es rund 13 Milliarden Euro. Wichtig zu wissen: Bei AIFs handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, mit allen entsprechenden Risiken, aber auch Chancen.
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