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Nur jeder Fünfte blickt ohne Sorgen auf den Ruhestand

05.12.2019 | Nur jeder Fünfte blickt ohne Sorgen auf den Ruhestand

Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente den meisten Ruheständlern ein auskömmliches Dasein ermöglichte, gehen zu Ende. Das wissen auch die Bundesbürger: 80 Prozent der 25- bis 60-Jährigen hierzulande fürchten laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar, den angestrebten Lebensstandard im Ruhestand finanziell nicht erreichen zu können. 46 Prozent haben davor sogar große oder sehr große Angst. Dass sie sich beim aktuellen Konsum – von Urlaub bis Auto – einzuschränken bereit sind, um privat fürs Alter vorzusorgen, geben 52 Prozent an. Ein weiteres Drittel hat diesbezüglich zumindest „geringe Bereitschaft“. Unter den Vorsorgeformen sind vor allem Immobilien (81 Prozent) und private Rentenversicherungen (62) beliebt, gefolgt vom Sparen (60). Ebenfalls weit oben liegen eine private Pflegezusatzversicherung (54) und eine Unfallpolice (50). Als Altersvorsorge taugen diese Versicherungen indes nur bedingt, da sie nur im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit bzw. Invalidität durch Unfall) greifen. Einzig eine Rentenversicherung garantiert regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende.
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Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.

19.09.2019 | Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.

An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte. Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht. Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
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Große Sparanstrengung, kleines Vermögen

27.08.2019 | Große Sparanstrengung, kleines Vermögen

Sparen die Deutschen falsch? Diese Frage stellt sich, wenn man verschiedene Länder und ihre Sparergebnisse vergleicht. Mit ihrem Einkommen und ihrer Sparquote zählen die Deutschen zu den Spitzenreitern in Europa. So betrug das Medianeinkommen 2016 rund 35.500 Euro (Median bedeutet: Eine Hälfte der Haushalte hatte ein höheres, die andere ein niedrigeres Einkommen). In Frankreich waren es 30.500, in Italien 25.000 und in Griechenland 17.000 Euro. Ebenfalls weit über dem Durchschnitt rangiert die Sparquote hierzulande, die ungefähr bei 17 Prozent liegt. Anders sieht es jedoch aus, wenn man sich das Medianvermögen pro Kopf ansieht: Hier hinken die Deutschen mit 60.800 Euro deutlich hinterher, sogar die krisengeplagten Griechen kommen auf einen höheren Betrag, nämlich 65.100 Euro. Franzosen verbuchen 113.300, Italiener 146.200, Spanier 159.600 Euro. Dieses Missverhältnis legt den Schluss nahe, dass die gesparten Mittel nicht effektiv – also rentabel – angelegt werden. Experten raten zu mehr Sachwerten wie Immobilien und vor allem zu mehr Börsenengagement.
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Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“

23.07.2019 | Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“

Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“. Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.
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Stiftung Warentest beurteilt Berufsunfähigkeitspolicen

02.07.2019 | Stiftung Warentest beurteilt Berufsunfähigkeitspolicen

Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Der persönliche Versicherungsmakler hilft gern weiter.
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Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

24.06.2019 | Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen. Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen. Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.
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Nordrhein-Westfalen leidet am meisten unter Unwettern

13.06.2019 | Nordrhein-Westfalen leidet am meisten unter Unwettern

Erstmals hat der Versicherer-Gesamtverband GDV eine regionale Naturgefahrenbilanz vorgelegt. Sie zeigt, dass sich die 2,6 Milliarden Euro, die deutsche Versicherer 2018 wegen Unwetterschäden (Personenschäden ausgenommen) zahlen mussten, sehr ungleich auf die Bundesländer verteilen. Mit 910 Millionen Euro entfällt der weitaus größte Teil auf NRW. Danach folgen Baden-Württemberg mit 260 Millionen und Bayern mit 252 Millionen Euro. In diese Summen flossen sturm-, hagel- und starkregenbedingte Schäden an Häusern und Hausrat sowie bei Gewerbebetrieben und in der Industrie ein. Tröstlich für die Nordrhein-Westfalen: Mit 99 Prozent ist die Versicherungsdichte bei Sturm/Hagel an Rhein und Ruhr deutlich überdurchschnittlich. Gegen Elementargefahren (wie Starkregen) haben sich in NRW dagegen nur 43 Prozent abgesichert, was dem Bundesschnitt entspricht. Den besten Versicherungsschutz genießen die Baden-Württemberger, von denen sich 94 Prozent gegen finanzielle Schäden durch Elementargefahren gewappnet haben. Die Quote für Sturm/Hagel liegt sogar bei 100 Prozent. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie 94 Prozent.
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Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

04.06.2019 | Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters. Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
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Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt

28.05.2019 | Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt

In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert: Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren. Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden. In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden. Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen.
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