So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.
Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.
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Es gab Zeiten – die Älteren werden sich erinnern –, in denen die Lebensversicherungskunden eine Gesamtverzinsung von über 7 Prozent p. a. einstreichen konnten. In der Niedrigzinsphase ging dieser Wert auf Sinkflug; 2012 fiel er auf unter 4 Prozent, 2016 auf unter 3. Im gerade abgelaufenen Jahr wurden im Schnitt auch die 2,5 Prozent unterschritten. Und höhere Leitzinsen sind noch immer nicht in Sicht.
Dennoch scheint so langsam die Talsohle erreicht zu sein – denn die bisher für 2019 bekannt gegebenen Überschussbeteiligungen brechen mit dem Abwärtstrend. Stabil bleibt die laufende Verzinsung beispielsweise bei LVM, Stuttgarter, Württembergischer, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, Axa und Bayerischer. Eine Anhebung haben Ideal und DEVK angekündigt.
Für manche Versicherten verwirrend sind die Begrifflichkeiten. Die laufende Gesamtverzinsung umfasst den Garantiezins, der für die gesamte Vertragsdauer gilt, und den jeweils für ein Jahr garantierten Überschuss. Daneben gibt es noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und einen Schlussüberschuss, die manchmal mit der Gesamtverzinsung zu einem Gesamtzins zusammengefasst werden. Der sieht dann optisch höher aus, ist aber nicht garantiert.
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Als Frontier Markets oder Grenzmärkte werden Länder bezeichnet, die zum Sprung in den Schwellenland-Status ansetzen. Manche von ihnen tun das allerdings seit Längerem, worin sich schon das größte Risiko dieses Anlagesegments widerspiegelt: dass sich die großen Hoffnungen nicht erfüllen.
Das Wachstumspotenzial von Staaten wie Nigeria, Argentinien, Sri Lanka, Bangladesch oder Vietnam ist prinzipiell gewaltig, denn diese Länder haben Nachholbedarf. In manchen von ihnen wartet eine riesige Bevölkerung darauf, aus prekärer Lage in die Mittelklasse aufzusteigen. Nigeria beispielsweise ist mit gut 190 Millionen Menschen das bevölkerungsreichste Land Afrikas, auch Bangladesch hat mehr als doppelt so viele Einwohner wie Deutschland. Welche Länder zu den Frontier Markets gehören, wird verschieden ausgelegt: Der MSCI Frontier Index etwa versammelt 29 Staaten, die in den letzten 10 Jahren ein jährliches Plus von durchschnittlich 17 Prozent hingelegt haben.
Auf Grenzmärkte spezialisierte Fonds kommen teilweise auf Renditen von 6 oder 7 Prozent p. a. Die Risiken sind allerdings nichts für schwache Nerven – denn von politischer Stabilität kann in den meisten dieser Länder keine Rede sein.
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Die Stunde des Assets Gold schlägt nach gängiger Lehre immer dann, wenn die Kapitalmärkte von Krisen erschüttert oder zumindest bedroht werden. An solchen gab es eigentlich in letzter Zeit keinen Mangel – Trumps Handelskonflikte, Italiens Staatsschulden-Malaise, Brexit-Ungewissheit, Türkei-Krise, um nur einige zu nennen.
Dessen ungeachtet bewegt sich der Goldpreis jedoch schier unerschütterlich seitwärts. Selbst als die großen Börsenindizes im Oktober um 7 Prozent in die Tiefe rauschten, machte Gold lediglich 3 Prozent gut. Unterm Strich steht auf Jahressicht allerdings ein Minus. Mögliche Erklärungen: Die Anleger haben robustere Nerven als früher und vertrauen darauf, dass politische Börsen kurze Beine haben; die US-Leitzinsen steigen, damit wird die sichere Alternative Anleihe wieder attraktiver; es wurde zuletzt mehr Gold produziert als nachgefragt.
Die Analysten sehen mehrheitlich auch für das kommende Jahr keinen neuen Goldrausch voraus. Es sei denn, die Börsen erleben einen veritablen Crash. Die größte Hoffnung von Goldinvestoren liegt derzeit im wachsenden Reichtum der Schwellenländer, wo Gold von Privatleuten tendenziell stärker nachgefragt wird als in den Industriestaaten. Einstweilen dürfte das Edelmetall lediglich als Beimischung für Anleger taugen, die im Fall der Fälle gern einen handfesten Wert in der Hinterhand haben möchten.
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Es gibt einen „heimlichen Star“ unter den Versicherungen: Krankenzusatzpolicen. Seit vielen Jahren gewinnt diese Sparte stetig an Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im zurückliegenden Jahrzehnt nahm die Zahl der ambulanten Krankenzusatzversicherungen um über 26 Prozent zu, wie der PKV-Verband kürzlich vermeldete. 2017 war ein Anstieg von 1,3 Prozent zu verzeichnen, womit nun 8,02 Millionen Policen in deutschen Versicherungsordnern liegen.
Gesetzlich Versicherte können mit den Zusatzpolicen beispielsweise ihre Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Medikamenten, Naturheilverfahren oder Hörgeräten deutlich reduzieren. In vielen Bereichen sichern sie sich mit den Ergänzungstarifen den Status von Privatpatienten.
Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Tarife unterscheiden sich allerdings mitunter stark, ebenso die Prämien. Ein Vergleich gestaltet sich daher anspruchsvoll – unabhängige Beratung gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.
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Die US-Notenbank Fed geht konsequent ihren Weg der sukzessiven Leitzinsanhebung, bislang ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Konjunktur – obwohl die Befürchtungen nicht gering waren, schließlich gelten steigende Zinsen als Gift für die Kapitalmärkte und die Unternehmen.
Auch in Euroland dürfte in der zweiten Jahreshälfte 2019, spätestens Anfang 2020, die Zinswende anstehen, die die Europäische Zentralbank (EZB) nicht ewig aufschieben kann. Das bereitet vielen Anlegern Unbehagen. Muss es aber nicht, wie das Beispiel der USA zeigt, wo die Wirtschaft brummt und brummt. Zwar ist von einem dämpfenden Effekt auf die Konjunktur auszugehen, von den Börsen dürfte mehr Geld als zuletzt in sicherere, dann wieder attraktivere Anleihen abfließen.
Eine Zinserhöhung ist jedoch immer ein Beleg für eine gut aufgestellte Wirtschaft. Zudem profitieren gerade die deutschen Sparer mit ihrer Vorliebe für Tages-, Festgeld-, Girokonten und Sparbücher von steigenden Zinsen. Und nicht zuletzt wird mit den Zinsen auch die Inflation in Schach gehalten, seit jeher ein Schreckgespenst für deutsche Anleger. Es gibt also keinen Grund, auf die auf kurz oder lang kommende Zinserhöhung zu starren wie das Kaninchen auf die Schlange. Im Nachteil werden allerdings zukünftige Immobilienkäufer und andere Großkreditnehmer sein, denn die goldenen Finanzierungszinszeiten gehen ihrem Ende entgegen.
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Die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) haben einen Ruf wie Kruppstahl – deutsche Wertarbeit, auch international anerkannt. Da lag die Idee nahe, auch für finanzielle Belange ein Regelwerk mit DIN-Segen zu entwerfen, um eine allgemeinverbindliche, transparente Grundlage zu schaffen. Bereits seit 2014 gibt es die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, die allerdings als Vornorm nicht alle beteiligten Kreise einbeziehen muss und weniger Bindungskraft als eine Norm entfaltet.
Seit ebenjenem Jahr haben auch 28 stimm- und vetoberechtigte Parteien – Banken, Verbände, Initiativen, Verbraucherschützer, Versicherer, Vertriebe, Wissenschaftler – über einer Norm gebrütet, nun ist sie in trockenen Tüchern: DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ kann ab Januar 2019 in der Finanzberatung eingesetzt werden.
Ob das Regelwerk wirklich gebraucht wird, ist nicht unstrittig – manche Kritiker bemängeln, dass das starre Konzept zu wenig Individualität zulasse. Im Fokus der Norm stehen im Wesentlichen Altersvorsorge, Versicherungsschutz und Liquidität. Der Grundsatz lautet, die existenziellsten Risiken zuerst abzusichern und dann sinnvolle zusätzliche Vorsorge zu betreiben. Produktempfehlungen finden sich in der neuen Norm naturgemäß keine, sie zeigt nur einen Bedarf auf. Für die Lösungen braucht es weiterhin professionelle Beratung – die allerdings auch schon bei der DIN-Analyse hilfreich ist.
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Es gibt einen „heimlichen Star“ unter den Versicherungen: Krankenzusatzpolicen. Seit vielen Jahren gewinnt diese Sparte stetig an Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im zurückliegenden Jahrzehnt nahm die Zahl der ambulanten Krankenzusatzversicherungen um über 26 Prozent zu, wie der PKV-Verband kürzlich vermeldete. 2017 war ein Anstieg von 1,3 Prozent zu verzeichnen, womit nun 8,02 Millionen Policen in deutschen Versicherungsordnern liegen.
Gesetzlich Versicherte können mit den Zusatzpolicen beispielsweise ihre Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Medikamenten, Naturheilverfahren oder Hörgeräten deutlich reduzieren. In vielen Bereichen sichern sie sich mit den Ergänzungstarifen den Status von Privatpatienten.
Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Tarife unterscheiden sich allerdings mitunter stark, ebenso die Prämien. Ein Vergleich gestaltet sich daher anspruchsvoll – unabhängige Beratung gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.
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Die Kaufpreise für Immobilien sind vielerorts in den letzten Jahren schier explodiert. Auch die Mieten zogen deutlich an, nicht so stark allerdings. Je weiter sich nun die Schere zwischen Kaufpreisen und Mieten öffnet, desto mehr stellt sich die Frage: Spart man eigentlich langfristig wirklich, wenn man in eigene vier Wände investiert?
Die Antwort hängt zwar immer vom Einzelfall ab, doch eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) sieht grundsätzlich nach wie vor deutliche Vorteile für Käufer. Und zwar in allen 401 Städten und Landkreisen Deutschlands. Wer kauft, spart im Schnitt ein Drittel der Kosten gegenüber der langfristigen Miete. Bei der Berechnung berücksichtigten die Analysten neben der Miet- und Kaufpreisentwicklung auch die Finanzierungszinsen, die Kaufnebenkosten und die Zins- bzw. Anlagegewinne, die man mit dem Eigenkapital alternativ zum Kauf erzielen könnte.
Im Ergebnis ist auch in hochpreisigen Städten wie Stuttgart und München der Kauf lohnenswerter als das Mieten. Das liegt primär an den derzeit äußerst niedrigen Hypothekenzinsen. Den größten Vorteil haben Immobilienkäufer im thüringischen Saale-Orla-Kreis, wo sie im Schnitt 62 Prozent weniger fürs Wohnen bezahlen als Mieter.
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